BESTATTUNGSVORSORGE BEI BESTATTUNGEN RUDOLPH

REGELN SIE BEREITS JETZT IHRE VORSORGE UND ERBSCHAFT!

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Angehörige einer verstorbenen Person für eine angemessene Bestattung eintreten. Um diesen Schritt zu erleichtern, bietet es sich an bereits zu Lebzeiten die Bestattungsvorsorge und Erbschaft zu regeln, damit alle Wünsche des Verstorbenen Beachtung finden können.  Es ist daher ratsam, bereits jetzt Entscheidungen zu treffen, für die es leider unerwartet zu spät sein kann.

So können Sie sicher sein, dass im Todesfall alle notwendigen Angelegenheiten genau so geregelt und ausgeführt werden, wie Sie es sich gewünscht haben und nichts dem Zufall überlassen ist.


UMFASSENDE BESTATTUNGSVORSORGE

Gerne beraten wir Sie zum Thema Bestattungsvorsorge. Ein Vorsorgevertrag bietet sich z.B. dann an, wenn es keine Verwandten gibt, diese weit entfernt leben oder man es den Angehörigen einfach leichter machen möchte. Sie werden von uns fach- und sachgerecht über alle Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden können. Dabei haben Sie die absolute Gewissheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genauso ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben.

Raum zur Bestattungsvorsorge, Bestattungen Rudolph oHG

BESTATTUNGSVORSORGE BEI BESTATTUNGEN RUDOLPH

REGELN SIE BEREITS JETZT IHRE VORSORGE UND ERBSCHAFT!

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Angehörige einer verstorbenen Person für eine angemessene Bestattung eintreten. Um diesen Schritt zu erleichtern, bietet es sich an bereits zu Lebzeiten die Bestattungsvorsorge und Erbschaft zu regeln, damit alle Wünsche des Verstorbenen Beachtung finden können.  Es ist daher ratsam, bereits jetzt Entscheidungen zu treffen, für die es leider unerwartet zu spät sein kann.

So können Sie sicher sein, dass im Todesfall alle notwendigen Angelegenheiten genau so geregelt und ausgeführt werden, wie Sie es sich gewünscht haben und nichts dem Zufall überlassen ist.


UMFASSENDE BESTATTUNGSVORSORGE

Gerne beraten wir Sie zum Thema Bestattungsvorsorge. Ein Vorsorgevertrag bietet sich z.B. dann an, wenn es keine Verwandten gibt, diese weit entfernt leben oder man es den Angehörigen einfach leichter machen möchte. Sie werden von uns fach- und sachgerecht über alle Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden können. Dabei haben Sie die absolute Gewissheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genauso ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben.

Raum zur Bestattungsvorsorge, Bestattungen Rudolph oHG

ERBSCHAFT-REGELUNGEN

Selbstverständlich können wir Ihnen nur eine erste Orientierung über dieses schwierige Thema geben. Zu Erbschaftsangelegenheiten wie Testamenten oder Erbfolgen fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder Notar. Wenn Sie einen solchen nicht haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amtsgericht.

RENTEN

In unserem Gespräch geben wir Ihnen Tipps und Hinweise zur Antragstellung von Hinterbliebenenrenten. Hierzu gehören Anträge auf Zahlung der sogenannten Dreimonatsrente und Hinweise zur Witwen-, Witwer- und Waisenrente. Wir geben Ihnen auch die Adressen der Ansprechpartner für die einzelnen Rententräger.